Information GEMA – Neue BDK Tarife ab 2014

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Nachdem die GEMA 2012 einen neuen Tarif U-V veröffentlicht hatte, der ab dem 01.01.2013 gelten sollte, konnte der Bund Deutscher Karneval (BDK) im ersten Schritt erreichen, dass der dort vorgesehene Vergütungssatz von 10% der fiktiven Einnahmen anhand der Größe des Veranstaltungsraums und des Eintrittsgeldes neben dem Gesamtvertragsnachlass von 20% um einen „Brauchtumsnachlass“ von 15% reduziert wird und darüber hinaus die Erhöhung auf 5 Jahre gestreckt wird mit dem Ergebnis, dass geringere Vergütungssätze von 4,25% in der Session 2014 bis 6,8% in der Session 2019 gelten sollten. Parallel dazu hatte die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet.

Diese haben sich nunmehr geeinigt und einen neuen Gesamtvertrag abgeschlossen, auf dessen Basis sich die Vergütungssätze des Tarifs U-V gem. dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle verringern. Diese gelten auch automatisch für den Gesamtvertrag mit dem BDK. Der Gesamtvertragsnachlass von 20% und der Brauchtumsnachlass von 15% wurden bestätigt, sodass sich nach Abzug dieser beiden Nachlässe für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 nur noch ein Vergütungssatz von 2,98% steigend bis zu einem Vergütungssatz ab 01.01.2019 in Höhe von 4,68% ergibt.

Ihr findet einen aktuellen Tarifrechner auf der Seite der GEMA unter www.gema.de/veranstaltungstarife. Der in der Aktuell-Information vom 23.7.2013 eingestellte GEMA-Tarifrechner verliert damit ab 01.01.2014 seine Gültigkeit.

(Quelle BDK/GEMA)

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